Wir beraten Sie bei allen Fragen
rund um das Arzthaftungsrecht
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das Arzthaftungsrecht

Anwalt Arzthaftungsrecht Bielefeld

Nach einem Behandlungsfehler sind Betroffene oft ratlos und wissen nicht, wie Sie sich in dieser Situation zur Wehr setzen können. Unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht vertreten im Falle eines Behandlungsfehlers ausschließlich die Patientenseite und helfen Ihnen dabei, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche einzufordern. 

Unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht – Ihr starker Partner

Professionell, kompetent und rechtssicher

Unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht kennen sich in ihrem Fach aus und beraten Sie kompetent, professionell und rechtssicher zu der für Sie besten Lösung. 

Fachliche Spezialisierung auf das Arzthaftungsrecht

Dank der langjährigen Erfahrung und des breit gefächerten Know-hows im Vertragsrecht, Krankenhausrecht, Berufsrecht und Arzthaftungsrecht sind Sie mit unseren Anwälten gut beraten. Wir vertreten die Patientenseite und unterstützen Sie in Ihrer schwierigen Situation.

Mit Blick auf Ihr Wohlbefinden

Um die persönliche Belastung für unsere Mandanten so gering wie möglich zu halten, arbeiten wir täglich daran, auf eine vorzeitige Verfahrensbeendigung hinzuwirken.

 

Was bedeutet Arzthaftung?

Arzthaftung beschreibt die zivilrechtliche Verantwortung von Ärzten für entstandene Behandlungsfehler. Die Arzthaftung ist Teil des Medizinrechts und regelt neben Behandlungsfehlern auch Dokumentations- und Aufklärungsfehler. 

Teilbereiche des Arzthaftungsrechts

Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn es zu einem Verstoß gegen den ärztlichen Standard kommt. Der reine Misserfolg einer Behandlung ist kein Indikator für die Behandlungsqualität. Im Falle eines Behandlungsfehlers sind unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht für Sie da. Wir haben uns auf den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient spezialisiert und kennen Ihre Rechte und Pflichten. 

Arten von Behandlungsfehlern

Geburtsschäden

Fehler durch das Personal, wodurch Mutter oder Kind während der Geburt zu Schaden kommen. 

Diagnoseirrtum 

Falsche Interpretation und Auswertung von Befunden, wodurch therapeutische oder diagnostische Maßnahmen nicht ergriffen werden. 

Befunderhebungsfehler

Die Erhebung medizinisch gebotener Befunde wurde unterlassen. 

Infektionsschäden

Erkrankungen aufgrund mangelnder Hygiene in der Praxis oder im Krankenhaus. 

Operationsfehler

Entstandene Fehler bei der Durchführung einer Operation. Zum Beispiel die unabsichtliche Verletzung von Organen oder das Vergessen von Material im Körper des Patienten. 

Fehlerhafte Medizinprodukte

Einsatz fehlerhafter Implantate, Schrauben, Fäden oder Verbände. 

Medikamentenschäden

Schäden durch falsche oder falsch dosierte Medikamente. 

Organisationsfehler

Fehlende Ausstattung für die Behandlung oder Zeitmangel.

Aufklärungsfehler

Ein Aufklärungsfehler bzw. die Verletzung der Aufklärungspflicht liegt vor, wenn der Patienten zu ärztlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig und ausreichend informiert und aufgeklärt wurde. In diesem Falle fehlt dem Krankenhaus die Einwilligung des Patienten. 

Die Durchführung ärztlicher Maßnahmen ohne die rechtswirksame Zustimmung/Einwilligung des Patienten erfüllt im zivilrechtlichen und strafrechtlichen Sinne den Tatbestand einer Körperverletzung. Für eine rechtswirksame Einwilligung muss eine umfassende Aufklärung stattfinden. 

Zur Aufklärung gehören Informationen zum geplanten Ablauf der ärztlichen Maßnahme, die realistischen Erfolgsaussichten, mögliche Risiken sowie mögliche Behandlungsalternativen. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 630c Absatz 2 Satz 1 BGB) ausdrücklich geregelt. 

Dokumentationsfehler

Ein Dokumentationsfehler liegt vor, wenn der Arzt die Dokumentation der wesentlichen Behandlungsumstände versäumt hat. Als wesentlich gelten sämtliche Umstände, die für eine Weiterbehandlung wichtig sind.  

Bei wem liegt die Beweislast?

Zunächst muss der Patient den vorliegenden Behandlungsfehler beweisen. Dieser ergibt sich häufig aus dem Behandlungsverlauf und den dokumentierten Krankenunterlagen. Kann hier ein Verstoß gegen den Facharztstandard festgestellt werden, besteht ein Behandlungsfehler. 

Was ist eine Beweislastumkehr?

Unter Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht ist die Verschiebung der Beweispflicht weg vom klagenden Patienten hin zum beklagten Arzt zu verstehen. Das bedeutet, dass nicht mehr der geschädigte Patient den Beweis für den Zusammenhang zwischen Behandlungsfehlern und gesundheitlicher Beeinträchtigung erbringen muss, sondern der Arzt verpflichtet ist, einen Gegenbeweis zu erbringen. Eine Beweislastumkehr findet nur im Falle eines groben Behandlungsfehlers oder eines Dokumentationsfehlers statt.  

Experten für Arzthaftungsrecht und mehr

Unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht kennen sich neben dem Arzthaftungsrecht auch mit dem ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht, Vertragsrecht und Krankenhausrecht aus und bieten kompetenzübergreifendes Fachwissen für die Einschätzung medizinischer Zusammenhänge. Lassen Sie Ihre Erfolgschancen durch unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht einschätzen. 

Hampel & Steiner: Ihre Rechtsanwaltskanzlei

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Bielefeld vertritt Sie neben dem Arzthaftungsrecht auch in weiteren Bereichen wie dem Verkehrsrecht, dem Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht, Baurecht, Gewerberecht, Insolvenzrecht & Schuldenbereinigung, Reiserecht, Strafrecht und Vertragsrecht. Wir setzen uns für Sie ein.

Und so funktioniert es

1

Kostenloses Erstgespräch

Lernen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch kennen und erzählen Sie uns, was passiert ist. Unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht verschaffen sich einen Überblick über Ihren Fall und schätzen die Erfolgschancen für Sie ein. 

2

Anforderung der Akteneinsicht

Wenn Sie sich für uns als Rechtsbeistand entschieden haben, kümmern sich unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht um die Anforderung der Akteneinsicht und überprüfen Ihren Fall. Dabei stehen unsere Anwälte in enger Abstimmung mit Ihnen und halten Sie zu Neuerungen, Änderungen und Fortschritten auf dem Laufenden. 

3

Effiziente gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen

Egal ob gerichtlich oder außergerichtlich: Um die persönliche Belastung für unsere Mandanten so gering wie möglich zu halten, arbeiten wir täglich daran, auf eine vorzeitige Verfahrensbeendigung hinzuwirken. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich von unseren Anwälten für Arzthaftungsrecht zu Ihrem Fall beraten.

 

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Rufen Sie uns am besten gleich an!